Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Allgemeine Dienstnehmerschutzverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 265/1951 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 164/2000Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1951, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2 § 81Artikel 2, Paragraph 81
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Hobel- und Fräsmaschinen.
§ 81. (1) Bei Abrichthobelmaschinen sind die Tischhälften jeweils so nahe zusammenzuschieben, als es der Arbeitsvorgang zuläßt. Der nicht benützte Teil der Messerwelle ist vor und hinter dem Anschlag zu verdecken.Paragraph 81, (1) Bei Abrichthobelmaschinen sind die Tischhälften jeweils so nahe zusammenzuschieben, als es der Arbeitsvorgang zuläßt. Der nicht benützte Teil der Messerwelle ist vor und hinter dem Anschlag zu verdecken.
(2)Absatz 2,Bei Arbeiten an Fräsmaschinen für Holz oder sonstige Werkstoffe, die ähnlich bearbeitet werden können, sind geeignete, die Werkzeuge soweit als möglich verdeckende Schutzvorrichtungen zu verwenden. Fräsarbeiten sind tunlichst unter Benützung eines Anschlaglineals oder einer sonstigen geeigneten Führung vorzunehmen. Die Hälften des Anschlaglineals sind soweit als möglich zusammenzuschieben.
(3)Absatz 3,Bei Arbeiten auf Holzfräs- und Kehlmaschinen sind, soweit es der Arbeitsvorgang zuläßt, Vorrichtungen, wie hölzerne Druckkämme oder Anschlagklötze, zu verwenden oder sonstige Maßnahmen zu treffen, die ein Rückschlagen des Werkstückes verhindern.
(4)Absatz 4,Die Auf Metallhobel- und -fräsmaschinen zu bearbeitenden Werkstücke müssen auf den Maschinentischen oder in die hiefür vorgesehenen besonderen Einrichtungen sicher eingespannt werden.
(5)Absatz 5,Sofern sich bei Arbeiten an Metallhobelmaschinen zwischen dem auf dem hin- und hergehenden Tisch befestigten Werkstück und festen Konstruktionsteilen, wie Mauern, Säulen, Quetschstellen ergeben können, sind diese zu umwehren oder in einer sonst geeigneten Weise zu sichern.
Schlagworte
Hobelmaschine, Holzfräsmaschine, Metallhobelmaschine,
Metallfräsmaschine
Dokumentnummer
NOR12092960
Alte Dokumentnummer
N6195121941L